Sie haben sich dazu entschieden Ihren Angehörigen selbst zu versorgen?
Auch hier stehen wir Ihnen persönlich beratend zur Seite.
So übernehmen wir gerne die erforderlichen Beratungsbesuche, welche vom Gesetzgeber nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben sind.
Bei Pflegegrad 1 kann pro Halbjahr ein Beratungsbesuch in Anspruch genommen werden.
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist pro Halbjahr ein Beratungsbesuch vorgeschrieben.
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist pro Halbjahr ein Beratungsbesuch vorgeschrieben – Es dürfen aber insgesamt pro Jahr 4 Beratungen in Anspruch genommen werden!
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt komplett Ihre Pflegekasse.

