Beratung

Sie haben sich dazu entschieden Ihren Angehörigen selbst zu versorgen?

Auch hier stehen wir Ihnen persönlich beratend zur Seite.

So übernehmen wir gerne die erforderlichen Beratungsbesuche, welche vom Gesetzgeber nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben sind.

Bei Pflegegrad 1 kann pro Halbjahr ein Beratungsbesuch in Anspruch genommen werden.
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist pro Halbjahr ein Beratungsbesuch vorgeschrieben.
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist pro Halbjahr ein Beratungsbesuch vorgeschrieben – Es dürfen aber insgesamt  pro Jahr 4 Beratungen in Anspruch genommen werden!

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt komplett Ihre Pflegekasse.