Beratung

Sie haben sich dazu entschieden Ihren Angehörigen selbst zu versorgen?

Auch hierfür stehen wir Ihnen persönlich zur Seite.

So übernehmen wir gerne die erforderlichen Beratungsbesuche, welche vom Gesetzgeber nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben sind.

Bei Pflegegrad 1 kann pro Halbjahr ein Beratungsbesuch in Anspruch genommen werden.
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist pro Halbjahr ein Beratungsbesuch vorgeschrieben.
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist pro Vierteljahr ein Beratungsbesuch vorgeschrieben.

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt Ihre Pflegekasse.