Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?

-Vertretung bei Urlaub oder Krankheit für pflegende Angehörige
-Kosten werden bis zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr erstattet
-bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr
-Erstattung über die Pflegekasse
-Abrufbar ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5

nähere Informationen finden Sie auch unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html